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Lärm, Schwingungen und Prävention

Lärm und Schwingungen können je nach Intensität und Einwirkzeit zu einer Minderung der Lebensqualität, einer erheblichen Belästigung oder sogar zu einer gesundheitlichen dauerhaften Schädigung des Menschen führen.
Daher sind Geräusche und andere störende Einwirkungen zu vermeiden oder an der Entstehungsstelle zu reduzieren. Gerade durch die Nähe von Industrie, Gewerbe, Wohn- und Erholungsgebieten kann es zu Beeinträchtigungen kommen.
Die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter können hier regulierend eingreifen: Sie überwachen in gewerblichen und industriellen Anlagen die Einhaltung der Richtwerte für Geräusche sowohl am Arbeitsplatz als auch in der Nachbarschaft.
Sie können sich dabei externer Messinstitute bedienen. Auch eine Beratung in der Planungsphase ist möglich.



Aufgaben der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen

  • Bearbeitung von Nachbarschaftsbeschwerden

  • Messung von Geräuschimmissionen durch amtsinterne Messstellen

  • Überprüfung von Genehmigungsanträgen

  • Anordnung zur Beseitigung von festgestellten Mängeln bis zur Betriebsuntersagung und Stilllegung von Anlagen

  • Lärmmessungen am Arbeitsplatz und in betroffenen Wohnbereichen

  • Beratende Tätigkeit bei Firmengründung

  • Geräuschmessung am Arbeitsplatz

  • Beratung bei der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen

Diese und weitere Informationen können Sie der Broschüre "Arbeitsschutz, Umweltschutz und Technischer Verbraucherschutz" entnehmen, die Sie im Bereich "Service - Favoriten" oder hier direkt herunterladen können.

Lärmausbreitung  

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