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Strahlenschutz

Der Mensch ist ständig ionisierender Strahlung ausgesetzt. Die natürliche Strahlung, Röntgenuntersuchungen, Strahlentherapien und radioaktive Stoffe in der medizinischen Diagnostik tragen dazu bei.

Bei der Anwendung ionisierender Strahlung und sonstiger radioaktiver Stoffe ist es Ziel des Strahlenschutzes, die Strahlenbelastung von Arbeitnehmern, Ärzten, Patienten und der Umwelt so gering wie möglich zu halten.

Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter überprüfen in Betrieben, Krankenhäusern, Forschungslaboren und in Arztpraxen, ob die Anlagen (z.B. Röntgengeräte) und Radionuklidlabore nach den gesetzlichen Bestimmungen betrieben werden.

Aufgaben der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen

  • Genehmigung
    - des Betriebs von Röntgeneinrichtungen und Beschleunigern
    - des Umgangs und der Entsorgung sonstiger radioaktiver Stoffe
    - des Einsatzes beruflich strahlenexponierter Personen in fremden Anlagen und Einrichtungen einschließlich der Registrierung von Strahlenpässen

  • Aufsicht über die Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen, Kernbrennstoffen und Großquellen

  • Entgegennahme von Anzeigen bei Verlust, Fund und Unfällen mit sonstigen radioaktiven Stoffen

Diese und weitere Informationen können Sie der Broschüre "Arbeitsschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz" entnehmen, die Sie im Bereich Service herunterladen können.

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Anträge

Hier finden Sie eine Auswahl an Antragsvordrucken aus dem Bereich Strahlenschutz/Röntgen

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