Der Mensch ist ständig ionisierender Strahlung ausgesetzt. Die natürliche Strahlung, Röntgenuntersuchungen, Strahlentherapien und radioaktive Stoffe in der medizinischen Diagnostik tragen dazu bei.
Bei der Anwendung ionisierender Strahlung und sonstiger radioaktiver Stoffe ist es Ziel des Strahlenschutzes, die Strahlenbelastung von Arbeitnehmern, Ärzten, Patienten und der Umwelt so gering wie möglich zu halten.
Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter überprüfen in Betrieben, Krankenhäusern, Forschungslaboren und in Arztpraxen, ob die Anlagen (z.B. Röntgengeräte) und Radionuklidlabore nach den gesetzlichen Bestimmungen betrieben werden.
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Aufgaben der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen
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Diese und weitere Informationen können Sie der Broschüre "Arbeitsschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz" entnehmen, die Sie im Bereich Service herunterladen können.
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