Von einigen technischen Anlagen gehen besondere Gefährdungen aus. So sind beispielsweise Läger von brennbaren Flüssigkeiten, Aufzüge und Druckbehälter unter dem Oberbegriff "Überwachungsbedürftige Anlagen" zusammengefasst.
Jeglicher Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen unterliegt dem Gentechnikgesetz. Die Arbeiten sind entsprechend dem Risikopotential in vier Sicherheitsstufen eingeordnet und dürfen nur in angemeldeten bzw. genehmigten Anlagen durchgeführt werden.
Die Unfälle von Seveso und zuletzt von Enschede und Toulouse haben gezeigt, welche Gefahren von Industrie- und Gewerbebetrieben bei der Herstellung und Verwendung von gefährlichen Stoffen ausgehen können.
Bei der Anwendung ionisierender Strahlung und sonstiger radioaktiver Stoffe ist es Ziel des Strahlenschutzes , die Strahlenbelastung von Arbeitnehmern,Ärzten, Patienten, und der Umwelt so gering wie möglich zu halten.
In der Pyrotechnik werden Sprengstoffe zur Herstellung von Feuerwerkskörpern verwendet. Airbags und Gurtstraffer enthalten, um ausgelöst zu werden, ebenfalls explosionsgefährliche Stoffe.
Schwere Unglücksfälle in der Vergangenheit haben deutlich gemacht, welche Bedrohung vom Transport gefährlicher Güter ausgehen kann.