Nur Text Kontakt Impressum Datenschutz
Logo GAV

Suche
Start
Erweiterte Suche
Umweltportal
Umweltportal
Portal Niedersachsen
Zum Portal Niedersachsen
Fabrik
|
 Wir über uns - Aktuelles lokal 
|
 Arbeitsschutz 
|
 Gefahrenschutz 
|
 Umweltschutz 
|
 Verbraucherschutz 
|
 Service  | - - - -
Pfad  >  Home  >  Umweltschutz  >  Klimaschutz
- - - -
Umweltschutz
Luftreinhaltung
Besondere Anlagenarten
Lärm und Erschütterungen
Bauleitplanung
CO_2-Emissionshandel
Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz
Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Betrieblicher Gewässerschutz
Bodenschutz
Klimaschutz
Fabrikdach mit Schornstein
Downloads zum Thema
 
Mindestanforderungen für Ausrüstung von Fachbetrieben nach ChemKlimaschutzV
PDF, 10 KB
Antragsformular zur Zertifizierung nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung
PDF, 86 KB
Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Für einen aktiven Klimaschutz bei der Verwendung von klimarelevanten fluorierten Gasen in technischen Anwendungen hat die EU die "Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase" sowie weiterführende Verordnungen mit Anforderungen an Personal und Betriebe erlassen. Sie wurde durch die nationale "Chemikalien-Klimaschutzverordnung" (ChemKlimaschutzV) ergänzt und konkretisiert.

Die in den Artikeln 3, 4 und 5 Absatz 1 der o. a. EG-Verordnung oder die in § 4 Absatz 1 und 2 ChemKlimaschutzV aufgeführten Tätigkeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die über eine die betreffende Tätigkeit abdeckende Sachkundebescheinigung verfügen (§ 5 und § 9 ChemKlimaschutzV).

Installation, Wartung oder Instandhaltung von Anlagen nach Art. 3 Absatz 1 der EG-Verordnung Nr. 842/2006 dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die in einem für die betreffende Tätigkeit zertifizierten Betrieb beschäftigt sind.

Eine Zertifizierung kann auf Antrag erteilt werden, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt werden (§ 6 ChemKlimaschutzV).

Wenn sich ein Betrieb zertifizieren lassen möchte, können hierfür ein Antragstellungsformular sowie Hinweise für eine betriebliche Mindestausrüstung - nach Tätigkeitskategorie - verwendet werden. Die Unterlagen sind zum Download bereit gestellt.

Sollten Sie Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Staatliches Gewerbeaufsichtsamt.

 

- - - -