Die Zuständigkeiten der Gewerbeaufsichtsverwaltung im Verbraucherschutz teilen sich in die drei folgenden Teilgebiete auf:
Produktsicherheit Die Sicherheit technischer Produkte, z. B. technische Arbeitsmittel, Maschinen, Spielzeug, Haushalts-, Sport- und Freizeitgeräte, wird durch die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter überwacht.
Medizinprodukte Der Begriff "Medizinprodukt" ist ein weit gefasster Begriff und neben medizinisch technischen Geräten umfasst die Bezeichnung auch Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe und Software, die durch den erstmaligen Inverkehrbringer für eine medizinische Anwendung für Menschen bestimmt sind.
Arzneimittel Die Herstellung von Human- oder Tierarzneimittel bedarf einer Herstellungserlaubnis. Die zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter führen im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit die Antragsverfahren durch und erteilen die Erlaubnisse.