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Gentechnische Anlagen und Arbeiten in Niedersachsen

Gentechnische Arbeiten und Methoden gehören inzwischen zum Standard in Forschung und Anwendung. Diese Arbeiten dürfen nur in Laborbereichen, die als gentechnische Anlagen bei den zuständigen Behörden angemeldet bzw. genehmigt worden sind, durchgeführt werden. Eine gentechnische Anlage kann ein Labor oder mehrere Laborräume umfassen. Diese müssen je nach Gefährdungspotential der Arbeiten unterschiedlichen sicherheitstechnischen Anforderungen genügen (s. Sicherheitskonzept und Sicherheitsstufen).

In Niedersachsen werden gentechnische Verfahren, wie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland auch, überwiegend im Bereich der Grundlagenforschung angewendet. Die meisten gentechnischen Anlagen befinden sich in Göttingen, Hannover und Braunschweig. Neben dem Einsatz der Gentechnik in der Grundlagenforschung gewinnt jedoch auch die Anwendung gentechnischer Methoden zunehmend an Bedeutung; z.B. bei der Erzeugung von Therapeutika, Diagnostika oder von Impfstoffen in der Medizin oder bei der industriellen Herstellung von Produkten für Anwendungen im Bereich von Landwirtschaft oder Umwelt.

In den letzten Jahren stieg in Niedersachsen die Anzahl gentechnischer Anlagen kontinuierlich an. So sind aktuell über 700 gentechnische Anlagen in Betrieb. Im größten Teil dieser Anlagen (>70%) werden gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 durchgeführt, in knapp30% der Anlagen Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 und in etwa 2% der Anlagen Arbeiten der Sicherheitsstufe 3.

Bildrechte: ZUS AGG
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