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Wie werden Betriebsbereiche überwacht?

Die Störfall-Verordnung regelt die Anforderungen an die Überwachung von Betriebsbereichen. Die zuständigen Behörden - die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter, das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie sowie die Landkreise - führen regelmäßige (i. d. R. alle 1-3 Jahre) Vor-Ort-Besichtigungen durch. Die konkrete Vorgehensweise bei der Überwachung der Betriebsbereiche und die davon betroffenen Betriebe in Niedersachsen sind im Überwachungsplan des Umweltministeriums (öffentlich) dargestellt.
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