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Was ist ein Betriebsbereich?

Betriebsbereiche sind Betriebe, in denen bestimmte gefährliche Stoffe oberhalb einer bestimmten Mengenschwelle vorhanden sind bzw. vorhanden sein können. Dabei sind nicht alle Gefahrstoffe maßgeblich, sondern solche, von denen im Falle eines nicht bestimmungsgemäßen Betriebes durch Stofffreisetzung, Brand oder Explosion eine ernste Gefahr ausgehen kann. Welche Stoffe zu diesen gefährlichen Stoffen zählen und ab welcher Mengenschwelle ein Betrieb ein Betriebsbereich ist, wird in Anhang I der Störfallverordnung (12. BImSchV) geregelt. Sie ist die deutsche Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle gefährlichen Stoffen (Seveso-III-Richtlinie). Die Berechnung ob ein Betrieb ein Betriebsbereich ist entscheidet sich an bestimmten Quotienten, die am besten mit einem Berechnungs-Tool berechnet werden (siehe Linksammlung).

Beispiele für gefährlichen Stoffe gemäß Anhang I der Störfallverordnung sind z. B. Stoffe wie:

  • Propangas
  • Biogas
  • Diesel
  • Silvesterfeuerwerk.

Damit ein Betrieb zum Betriebsbereich wird, müssen jedoch von diesen Stoffen Mengen im mehrstelligen Tonnenbereich vorhanden sein bzw. vorhanden sein können. Weiterführende Informationen zu den Stoffeigenschaften und Einstufungen von gefährlichen Stoffen nach Anhang I der Störfallverordnung finden Sie in der GESTIS Stoffdatenbank (siehe Linksammlung).

Beispiele für Betriebsbereiche können sein:

  • Biogasanlagen
  • Propangasspeicher
  • Tankläger
  • Galvaniken
  • Gefahrstoffläger
  • Pflanzenschutzmittellager
  • Kunststoffhersteller

Um schwere Unfälle zu verhindern müssen Betriebsbereiche bestimmte Pflichten erfüllen, abhängig davon, ob sie zur unteren oder oberen Klasse gehören. Mehr dazu finden Sie unter „Welche Anforderungen müssen Betriebsbereiche erfüllen?“

Feuerwerk (Foto: Ruben Wisniewski; Lizenz: CC BY-SA 3.0)

Biogasanlage (Foto: Martina Nolte; Lizenz: Creative Commons by-sa3.0de)

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