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Heimarbeiterschutz

Die in Heimarbeit tätigen Personen geniesen einen speziellen Schutz durch den Gesetzgeber. Die Regelungen umfassen neben Arbeitsschutz zum Beispiel in Form von Schutz vor Gefahrstoffen und Arbeitszeitregelungen auch die Regelung von gerechtem Entgelt.

Aufgaben
  • Beratung von Heimarbeitnehmern und Arbeitgebern
  • Kontrolle der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften
  • Entgeltprüfung

Im Rahmen der Entgeltprüfung kann die eingesetzte prüfende Landesbehörde, im Falle von Niedersachsen das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt, auch vor Gericht die Interessen der Heimarbeitnehmer vertreten.

Kunstblumen   Bildrechte: ZUS BIÖ
Downloads

Hier erhalten Sie die Heimarbeiterlisten nach § 6 Heimarbeitergesetz zum Herunterladen.

  Erläuterungen zu der Heimarbeiterliste; Stand: 03/2015

  Heimarbeitsliste nach § 6 Heimarbeitergesetz (HAG); Stand: 03/2015

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